Veränderte Besuchsregelung ab 18.01.2021
Ab dem 18.01.2021 gelten zum Schutz der BewohnerInnen, der MitarbeiterInnen und zu Ihrem eigenen Schutz folgende Besuchsregelungen in unserer Einrichtung:
- Tägliche Besuchszeiten im Zeitraum von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
- Die Besuche können nur nach telefonischer Voranmeldung am Vortag des Besuches, ab 15.00 Uhr unter der Rufnummer 02054/103-00 stattfinden.
- Pro BewohnerIn ist nur 1 BesucherIn pro Tag und maximal 1 Stunde gestattet.
- Bei jedem Besucher und bei jedem Besuch wird ein Antigen-Schnelltest (POC) durchgeführt.
- Weiterhin wird bei jedem Besuch das bekannte Kurzscreening mit Temperaturkontrolle durchgeführt.
- Die Einrichtung darf nur unter dauerhaftem Tragen einer FFP2-Maske betreten werden.
- Die Einrichtung darf erst nach einer NEGATIVEN-Testung betreten werden.
- Der Zugang zur Testung erfolgt über den Innenhof (siehe Hinweisschilder).
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Beck
Geschäftsführer