Aktuelle Besuchsregelungen

Die eigentlich bis zum 07. April geltenden Maßnahmen sind durch die neuesten Änderungen der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung ab dem 01.03.2023 aufgehoben worden.

Besucher müssen ab 01.03.2023 keine Schnelltests mehr vorzeigen bzw. sich in unserer Einrichtung testen lassen.
Es gilt für Besucher*innen aber weiterhin die Pflicht zum Tragen von FFP-2 Masken.

Bitte beachten Sie weiterhin alle bekannten Hygieneregeln:

Händehygiene, Tragen einer FFP2-Maske, Räume lüften.

Bleiben Sie Gesund! 

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